Grundförderung, Einkommensbonus, Familienzuschlag und Klimageschwindigkeitsbonus — nach den seit 21. Juli 2026 geltenden BEG-Richtlinien.
- Grundförderung
- 30 %
- Höchstkosten 1. WE
- 28.000 €
- Deckel gesamt
- 70 %
- Stand
- 09/2026
Wie sich der Fördersatz zusammensetzt
- Grundförderung 30 Prozent — für alle Antragsteller und alle förderfähigen Anlagen.
- Einkommensbonus 30 Prozent — für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro.
- Familienzuschlag — neu eingeführt, für selbstnutzende Eigentümer mit Kindern im Haushalt.
- Klimageschwindigkeitsbonus 20 Prozent — für den Austausch einer funktionsfähigen Altanlage, wird bis 2028 abgeschmolzen.
- Die Summe aller Boni ist auf 70 Prozent gedeckelt, bezogen auf höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit.
Modellrechnung, keine Zusage
Die genauen Staffelbeträge ergeben sich aus der geltenden Richtlinienfassung und sind hier vereinfacht abgebildet. Verbindlich ist allein der Bescheid der KfW. Und die wichtigste Regel: Der Antrag muss gestellt sein, bevor der Liefer- und Leistungsvertrag wirksam wird.
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