Die Genehmigungsplanung gehört zur Bauplanung. Nach den Leistungsphasen nach HOAI („Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“) ist diese damit die vierte Phase. Hier kommen Bauingenieure oder Architekten zum Einsatz, denn die Genehmigungsplanung darf ausschließlich von Bauvorlageberechtigten angefertigt werden. Alle erforderlichen Genehmigungen und baurechtlichen Bestimmungen werden eingeholt, um den Bauantrag einzureichen. Nach der Genehmigungsplanung wird auch die Ausführungsplanung erstellt.
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Drei Angebote von Betrieben, die Bestandsgebäude kennen
Wir fragen nach Baujahr, Bauteil und Zustand — nicht nur nach der Postleitzahl. Das ist der Unterschied zwischen einem Kontakt und einem verwertbaren Angebot.