Bestandsgebäude seit 1998 · Schwerpunkt Baujahr vor 1979

Für Handwerksbetriebe →

Baugenehmigung & Kosten

Die Baugenehmigung ist die Zusage für ein Bauvorhaben seitens der zuständigen Bauaufsichtsbehörde nach dem Einreichen des Bauantrages.

Für welche Bauvorhaben eine Baugenehmigung erteilt werden muss, kann bzw. sollte ein Bauherr unbedingt vor der Umsetzung der Baumaßnahme mit der zuständigen Baubehörde klären. Unter Umständen ist eine Baugenehmigung nicht erforderlich. Auch für bestimmte Umbaumaßnahmen, wie z.B. der Bau einer Gaube, ist u.U. eine Genehmigung erforderlich.

Hier einige weitere Bauvorhaben, die mit der Baubehörde zwecks Baugenehmigung abgestimmt werden sollten:

  • Bau einer Garage
  • Carport
  • Dachgaube
  • Umbau am Mehrfamilienhaus und Einfamilienhaus

Angebotsservice

Drei Angebote von Betrieben, die Bestandsgebäude kennen

Wir fragen nach Baujahr, Bauteil und Zustand — nicht nur nach der Postleitzahl. Das ist der Unterschied zwischen einem Kontakt und einem verwertbaren Angebot.

Angebotsservice

Angebote vergleichen

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben in acht kurzen Fragen. Wir suchen bis zu drei Betriebe in Ihrer Region, die auf Bestandsgebäude spezialisiert sind.

  1. 1Acht kurze Fragen zum Projekt
  2. 2Wir prüfen Betriebe in Ihrer Region
  3. 3Bis zu drei unverbindliche Angebote

Keine Vermittlungsgebühr für Eigentümer. Ihre Daten gehen nur an die Betriebe, die Ihre Anfrage bearbeiten.