Bestandsgebäude seit 1998 · Schwerpunkt Baujahr vor 1979

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Geländer

Das Geländer ist in seinem Begriff ein Synonym zur „Brüstung“ – einer Sicherung vor einem Absturz. Sowohl im privaten Bereich – beispielsweise an Außentreppen oder Balkonen – als auch im öffentlichen Bereich – an Brücken oder Terrassen dient das Geländer als Sicherung vor Abstürzen von erhobenen oder gefährlichen Plattformen/Ebenen. Ein häufig zum Einsatz kommendes Geländer ist das Edelstahlgeländer. Dieses überzeugt nicht zuletzt durch seine Langlebigkeit. Auch optisch ist ein Geländer aus Edelstahl oftmals ein echter Hingucker.

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