Die Gewährleistung ist eine gesetzlich festgelegte Grundlage, die einem Käufer gegenüber dem Verkäufer das Recht gibt, ein bei ihm gekauftes Produkt aufgrund eines Mangels oder Defekts innerhalb eines bestimmten Zeitraums reklamieren zu dürfen. Dabei darf es sich jedoch nicht um einen vorsätzlich verursachten Schaden handeln. Zwei Jahre lang müssen Verkäufer diese Gewährleistung für ihre Produkte übernehmen.
Angebotsservice
Drei Angebote von Betrieben, die Bestandsgebäude kennen
Wir fragen nach Baujahr, Bauteil und Zustand — nicht nur nach der Postleitzahl. Das ist der Unterschied zwischen einem Kontakt und einem verwertbaren Angebot.