Beitrag aus 2008. Technik, Preise und Förderung haben sich seither geändert. Den aktuellen Stand finden Sie unter Fenster & Außentüren.
Wer eine Altbausanierung durchführen lässt, strebt dabei nicht nur die Erhaltung der Statik des Gebäudes an, sondern möchte im Regelfall auch eine bessere Wärme- und Schalldämmung erreichen. In dieser Beziehung kommt gerade der Erneuerung der Fenster bei einer Altbausanierung große Bedeutung zu, weil diese erstens eine große Fläche ausmachen und zweitens meistens einer der Hauptgründe für entsprechende Wärmeverluste darstellen. Geht man von einer Einfachverglasung aus, kann man damit rechnen, dass man in einem Haus einen Wärmeverlust von ungefähr 20% hinnehmen muss. Der Wärmeverlust wird im Bauwesen standardmäßig durch den Wärmedurchgangskoeffizient gemessen, den man im allgemeinen als U-Wert bezeichnet. Auf diese Weise kann genau festgestellt werden, wie viel Energie pro Quadratmeter verloren geht, wenn sich die Außen- und Innentemperatur um eine Einheit Kelvin (K) unterscheiden.
Altbausanierung bei Erhaltung von Elementen des jeweiligen Fensters
Wer bei der Altbausanierung einige Elemente wie den Fensterstock oder den Fensterrahmen erhalten möchte, hat trotzdem die Möglichkeit, durch bestimmte Maßnahmen den Wärme- und Schallschutz zu erhöhen. Die wirksamste Maßnahme ist natürlich eine neue Wärmeschutzverglasung, wobei mindestens ein Doppelglas eingesetzt werden sollte. Wer mittelfristig den Passivhaus-Standard anpeilt, sollte sogar überlegen, eine Dreifach-Verglasung zu wählen, die einen extrem hohen Wärmeschutz mit sich bringt. Eine weitere Möglichkeit, das Fenster aus Energieeffizienzgesichtspunkten aufzuwerten, ist der nachträgliche Einbau von Gummidichtungen, die den Luftzug verringern und auf diese Weise die Wärmeabgabe reduzieren. Darüber hinaus kann es oftmals sehr effizient sein, die Rollladenkästen zu isolieren, weil hier immer viel Wärme verloren geht.
Altbausanierung durch Einsatz komplett neuer Fenster
Wer besonders viel Wärme und damit auch Energie sparen möchte, kann dies durch den kompletten Austausch eines Fensters erreichen. Bei Häusern, die unter Denkmalschutz stehen, ist dies jedoch nicht immer so einfach, weil gewisse architektonische und stilistische Vorgaben eingehalten werden müssen. Darüber hinaus ist es in der Regel so, dass durch ein neues Fenster zudem neue gesetzliche Vorschriften bezüglich des Mindestwärmeschutzes mit sich bringen kann. So darf der U-Wert bei komplett neu eingesetzten Fenstern 1,7 W/(m²K) nicht überschreiten. Es kann also sein, dass man zusätzlich noch Dämmarbeiten an der Fassade durchführen lassen muss, um auf einen entsprechenden Wärmeschutzwert zu kommen. Ein weiterer wichtiger Punkt besteht darin, dass durch eine bessere Isolierung bei gleichem Lüftverhalten die Luftfeuchtigkeit im Raum ansteigen kann. Deshalb müssen die Baufirmen die Kunden schriftlich darauf hinweisen, dass so etwas eintreffen kann.