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Förderung Heizungstausch 2026

Grundförderung, Einkommensbonus, Familienzuschlag und der bis 2028 auslaufende Klimageschwindigkeitsbonus.

Förderstelle
KfW 458
Fördersatz
30–70 %
Höchstbetrag
28.000 € Höchstkosten (1. WE)
Stand
09/2026

Die Bausteine im Einzelnen

BausteinRegelung
Grundförderung30 % auf die förderfähigen Kosten — für Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Wärmenetzanschluss und Brennstoffzelle.
Förderfähige Höchstkosten28.000 € für die erste Wohneinheit; für weitere Wohneinheiten gelten gestaffelt niedrigere Beträge. Zum 21.07.2026 von 30.000 € abgesenkt.
EinkommensbonusFür selbstnutzende Eigentümer, nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen gestaffelt — seit der Reform deutlich feiner abgestuft als zuvor.
FamilienzuschlagNeu eingeführt, ersetzt zusammen mit dem Einkommensbonus den früheren Effizienzbonus für Wärmepumpen.
KlimageschwindigkeitsbonusFür den frühzeitigen Austausch funktionsfähiger fossiler Heizungen; wird bis 2028 stufenweise abgeschmolzen.
WertschöpfungsbonusAb 2027 für Wärmepumpen aus EU-Fertigung.

Der Antragsweg

SchrittWas zu tun ist
1Fachbetrieb beauftragen und Angebot mit Liefer- und Leistungsvertrag abschließen — mit aufschiebender Bedingung der Förderzusage
2Antrag über das KfW-Zuschussportal stellen, vor Beginn der Lieferung
3Bestätigung zum Antrag durch einen eingetragenen Fachunternehmer oder Energie-Effizienz-Experten
4Maßnahme umsetzen, Rechnungen sammeln
5Verwendungsnachweis einreichen, Auszahlung des Zuschusses

Worauf es ankommt

Die Boni sind untereinander gedeckelt — die Gesamtförderung kann 70 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidet über die geltende Richtlinienfassung; wer noch nach altem Recht beantragt hat, behält seine Zusage.

Angaben ohne Gewähr. Verbindlich sind allein die Richtlinien von BAFA und KfW in ihrer jeweils geltenden Fassung; dieser Text ersetzt keine Energieberatung.

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