Grundförderung, Einkommensbonus, Familienzuschlag und der bis 2028 auslaufende Klimageschwindigkeitsbonus.
- Förderstelle
- KfW 458
- Fördersatz
- 30–70 %
- Höchstbetrag
- 28.000 € Höchstkosten (1. WE)
- Stand
- 09/2026
Die Bausteine im Einzelnen
| Baustein | Regelung |
|---|---|
| Grundförderung | 30 % auf die förderfähigen Kosten — für Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Wärmenetzanschluss und Brennstoffzelle. |
| Förderfähige Höchstkosten | 28.000 € für die erste Wohneinheit; für weitere Wohneinheiten gelten gestaffelt niedrigere Beträge. Zum 21.07.2026 von 30.000 € abgesenkt. |
| Einkommensbonus | Für selbstnutzende Eigentümer, nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen gestaffelt — seit der Reform deutlich feiner abgestuft als zuvor. |
| Familienzuschlag | Neu eingeführt, ersetzt zusammen mit dem Einkommensbonus den früheren Effizienzbonus für Wärmepumpen. |
| Klimageschwindigkeitsbonus | Für den frühzeitigen Austausch funktionsfähiger fossiler Heizungen; wird bis 2028 stufenweise abgeschmolzen. |
| Wertschöpfungsbonus | Ab 2027 für Wärmepumpen aus EU-Fertigung. |
Der Antragsweg
| Schritt | Was zu tun ist |
|---|---|
| 1 | Fachbetrieb beauftragen und Angebot mit Liefer- und Leistungsvertrag abschließen — mit aufschiebender Bedingung der Förderzusage |
| 2 | Antrag über das KfW-Zuschussportal stellen, vor Beginn der Lieferung |
| 3 | Bestätigung zum Antrag durch einen eingetragenen Fachunternehmer oder Energie-Effizienz-Experten |
| 4 | Maßnahme umsetzen, Rechnungen sammeln |
| 5 | Verwendungsnachweis einreichen, Auszahlung des Zuschusses |
Worauf es ankommt
Die Boni sind untereinander gedeckelt — die Gesamtförderung kann 70 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidet über die geltende Richtlinienfassung; wer noch nach altem Recht beantragt hat, behält seine Zusage.
Angaben ohne Gewähr. Verbindlich sind allein die Richtlinien von BAFA und KfW in ihrer jeweils geltenden Fassung; dieser Text ersetzt keine Energieberatung.
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