Ohne eingetragene Fachperson gibt es für die meisten Maßnahmen kein Fördergeld. Und ohne Sanierungsfahrplan bleibt die Hälfte davon liegen.
- Beratung vor Ort
- 1.200–2.500 €
- Davon Zuschuss
- 50 %, max. 650 €
- Höchstkosten mit iSFP
- 60.000 € statt 30.000 €
- Stand
- 09/2026
Was die Fachperson übernimmt
- Bestandsaufnahme des Gebäudes mit Aufnahme der Hülle und der Anlagentechnik
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) mit Reihenfolge, Kosten und Einsparung je Schritt
- Antragstellung und Bestätigung gegenüber BAFA und KfW
- Fachplanung und Baubegleitung während der Ausführung
- Bestätigung nach Durchführung – ohne sie wird kein Zuschuss ausgezahlt
- Energieausweis als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
- Thermografie und Luftdichtheitsmessung, wenn Schwächen gesucht werden
Warum sie vor allen anderen kommt
Nahezu jede geförderte Maßnahme setzt eine Person voraus, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena eingetragen ist – bei den Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik ebenso wie bei der Effizienzhausförderung der KfW. Wer erst den Handwerksbetrieb beauftragt und danach an die Förderung denkt, hat den Zuschuss verloren: Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein.
Der zweite Grund ist inhaltlicher Natur. Die Reihenfolge der Maßnahmen entscheidet darüber, ob eine Sanierung funktioniert. Eine Wärmepumpe, die vor der Dämmung eingebaut wird, ist zu groß ausgelegt und läuft dauerhaft unwirtschaftlich. Eine Innendämmung ohne vorherige Klärung der Balkenköpfe kann Bauteile zerstören. Diese Reihenfolge ist genau das, was der Sanierungsfahrplan festhält.
Der Sanierungsfahrplan ist die löhnendste Einzelausgabe
Ein gültiger iSFP hebt die förderfähigen Höchstkosten der ersten Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro und bringt zusätzlich bis zu fünf Prozentpunkte Bonus auf jede Einzelmaßnahme. Seit dem 21. Juli 2026 greift dieser Bonus allerdings erst ab 30.000 Euro Investitionsvolumen – bei kleinen Maßnahmen bringt er also nichts mehr. Die Erstellung selbst ist zu 50 Prozent bezuschusst.
Wann Sie eine Fachperson brauchen – und wann nicht
| Vorhaben | Fachperson nötig? | Anmerkung |
|---|---|---|
| Einzelmaßnahme an der Hülle: Dämmung, Fenster, Dach | ja | Antrag und Bestätigung laufen über die eingetragene Fachperson |
| Heizungstausch über die KfW | nein | Hier bestätigt der ausführende Fachbetrieb – siehe Heizungsförderung |
| Effizienzhaus-Sanierung | ja | Zwingend, einschließlich Baubegleitung |
| Sanierungsfahrplan | ja | Nur eingetragene Personen dürfen ihn förderfähig erstellen |
| Neue Heizung mit Gas, Öl oder Holz | ja, als Beratung | Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor dem Einbau ein Beratungsgespräch vor |
| Verkauf oder Neuvermietung | Energieausweis | Bei bis zu vier Wohnungen mit Bauantrag vor dem 1.11.1977 muss es ein Bedarfsausweis sein, sofern nicht auf den Stand der Wärmeschutzverordnung 1977 modernisiert wurde |
Der Ablauf, von der ersten Frage bis zur Auszahlung
| Schritt | Wer macht es | Zeit |
|---|---|---|
| Erstgespräch und Angebot | Sie und die energieberatende Person | wenige Tage |
| Antrag auf den Zuschuss zur Beratung | die Fachperson für Sie | 2 bis 6 Wochen bis zur Zusage |
| Ortstermin: Bauteile, Anlagentechnik, Verbrauch aufnehmen | die Fachperson | 2 bis 4 Stunden vor Ort |
| Bericht und Sanierungsfahrplan erstellen | die Fachperson | 3 bis 6 Wochen |
| Abschlussgespräch | beide gemeinsam | Pflicht – ohne es gibt es keinen Zuschuss |
| Förderantrag für die Maßnahme selbst | die Fachperson | vor der Beauftragung |
| Ausführung durch die Handwerksbetriebe | die Betriebe | je nach Umfang |
| Bestätigung nach Durchführung | die Fachperson | nach Abnahme |
| Auszahlung des Zuschusses | Förderstelle | einige Wochen |
Der Fehler, der die ganze Förderung kostet
Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt sein – und als Beginn gilt bereits die Auftragserteilung, nicht der erste Handgriff auf der Baustelle. Wer im Januar den Dachdecker beauftragt und im März an die Förderung denkt, bekommt nichts mehr. Zulässig ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung: Er wird erst wirksam, wenn die Zusage da ist. Lassen Sie sich das vom Betrieb schriftlich so geben.
Was im Sanierungsfahrplan steht
Er ist kein Gutachten, sondern eine Handlungsanweisung über mehrere Jahre. Der Aufbau ist bundesweit einheitlich, damit ein Betrieb ihn sofort lesen kann:
- Der Ist-Zustand mit allen Bauteilen, ihren U-Werten und der Energiebilanz des Hauses
- Zwei Wege zum Ziel: Schritt für Schritt über Jahre oder Gesamtsanierung in einem Zug
- Maßnahmenpakete in einer Reihenfolge, die bauphysikalisch aufgeht
- Je Paket: Kosten, Einsparung, Förderung und der Zustand danach
- Umsetzungshilfen mit den Kennwerten, die im Angebot stehen müssen
Der Wert steckt in der Reihenfolge. Wer die Heizung vor der Dämmung tauscht, kauft eine zu große Anlage und zahlt sie zwanzig Jahre lang mit. Wer die Fassade vor dem Dach dämmt, arbeitet zweimal am selben Gerüst. Genau diese Reihenfolge steht im Fahrplan – und sie ist der Grund, warum sich der Bonus auf jede spätere Einzelmaßnahme auswirkt.
Was den Preis bestimmt
| Leistung | Spanne | Zuschuss |
|---|---|---|
| Energieberatung vor Ort mit Sanierungsfahrplan | 1.200–2.500 € | 50 %, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 850 € ab drei Wohneinheiten |
| Fachplanung und Baubegleitung | 1.500–4.000 € | 50 % auf förderfähige Ausgaben bis 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern |
| Bedarfsausweis | 300–600 € | nein |
| Verbrauchsausweis | 50–150 € | nein |
| Thermografie der Hülle | 300–800 € | nur als Teil der Beratung |
| Luftdichtheitsmessung | 400–900 € | nur als Teil der Beratung |
Häufige Fragen
Woran erkenne ich, dass jemand eingetragen ist?
An der Energieeffizienz-Expertenliste der dena. Sie ist öffentlich einsehbar, und der Eintrag ist an eine bestimmte Förderart gebunden – jemand kann für Wohngebäude gelistet sein, aber nicht für Nichtwohngebäude. Lassen Sie sich die Eintragung zeigen, bevor Sie beauftragen; wir prüfen sie bei unseren Partnern vorab.
Rechnet sich die Beratung, wenn ich nur eine Maßnahme plane?
Bei einer einzelnen kleinen Maßnahme oft nicht mehr – der iSFP-Bonus greift seit Juli 2026 erst ab 30.000 Euro Investitionsvolumen. Bei allem darüber praktisch immer: Die zusätzlichen fünf Prozentpunkte auf 30.000 Euro sind allein 1.500 Euro, und die verdoppelten Höchstkosten wirken bei jeder weiteren Maßnahme nach.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis rechnet die tatsächlichen Abrechnungen der letzten drei Jahre um und sagt mehr über die Bewohner als über das Haus. Der Bedarfsausweis rechnet das Gebäude durch. Für kleine, unsanierte Altbauten ist er ohnehin vorgeschrieben – und er ist die belastbarere Grundlage für eine Sanierungsentscheidung.
Kann die Beratung auch gegen die Sanierung sprechen?
Ja, und das ist ihr Wert. Bei einem Gebäude mit kurzer Restnutzungsdauer oder in Erbengemeinschaft kann das Ergebnis lauten, nur instand zu setzen. Wie sich das auf Wert und Abschreibung auswirkt, steht unter Restnutzungsdauer im Altbau.
Begriffe aus dem Baulexikon
Individueller Sanierungsfahrplan · Luftdichtheit · U-Wert · Wärmebrücke · KfW
Angebotsservice
Drei Angebote von Betrieben, die Bestandsgebäude kennen
Wir fragen nach Baujahr, Bauteil und Zustand — nicht nur nach der Postleitzahl. Das ist der Unterschied zwischen einem Kontakt und einem verwertbaren Angebot.