Die Gebäudeberatung, die höhere Förderhöchstkosten und einen Bonus für größere Maßnahmen freischaltet.
- Förderstelle
- BAFA EBW
- Fördersatz
- 50 %
- Höchstbetrag
- 1.700 € Zuschuss (EFH)
- Stand
- 09/2026
Die Bausteine im Einzelnen
| Baustein | Regelung |
|---|---|
| Was es ist | Eine Vor-Ort-Analyse durch eine zugelassene energieberatende Person mit Aufnahme aller Bauteile, Berechnung des Ist-Zustands und einer Maßnahmenreihenfolge über mehrere Jahre. |
| Förderung | 50 % der Beratungskosten, maximal 1.700 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 5.000 € bei größeren Gebäuden. |
| Der eigentliche Wert | Die Anhebung der Höchstkostengrenze von 30.000 auf 60.000 € je Wohneinheit – und ab 30.000 € förderfähigen Kosten ein Bonus von 5 Prozentpunkten auf den Teil darüber. |
| Gültigkeit | Der Fahrplan bleibt 15 Jahre lang Grundlage für den Bonus. |
Der Antragsweg
| Schritt | Was zu tun ist |
|---|---|
| 1 | Energieberater aus der Expertenliste des Bundes auswählen |
| 2 | Vor-Ort-Termin und Bestandsaufnahme |
| 3 | Fahrplan mit Maßnahmenpaketen und Zeitachse erhalten |
| 4 | Umsetzung in eigener Reihenfolge und eigenem Tempo |
Worauf es ankommt
Für Eigentümer, die mehr als eine Maßnahme planen, rechnet sich der Sanierungsfahrplan vor allem bei größeren Vorhaben: Der Bonus greift erst ab 30.000 € förderfähigen Kosten. Fachlich lohnt er sich trotzdem, weil er die Reihenfolge der Maßnahmen festlegt.
Angaben ohne Gewähr. Verbindlich sind allein die Richtlinien von BAFA und KfW in ihrer jeweils geltenden Fassung; dieser Text ersetzt keine Energieberatung.
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