Der schriftliche Antrag bei der Bauaufsichtsbehörde, ein genehmigungspflichtiges Vorhaben ausführen zu dürfen. Unterschreiben darf ihn nur, wer nach der Landesbauordnung bauvorlageberechtigt ist.
Ob ein Umbau überhaupt einen Antrag braucht, steht unter Baugenehmigung. Wenn ja, gehören in der Regel diese Unterlagen dazu:
| Unterlage | Von wem |
|---|---|
| Antragsformular und amtlicher Lageplan | Bauherr, Lageplan meist vom Vermessungsbüro |
| Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, Bestand und Planung | Architekt oder bauvorlageberechtigter Ingenieur |
| Baubeschreibung, Flächen- und Rauminhaltsberechnung | Planer |
| Standsicherheitsnachweis | Tragwerksplaner |
| Nachweise zu Wärme-, Schall- und Brandschutz | Planer oder Fachplaner |
| Stellplatz- und Entwässerungsnachweis | je nach Kommune |
Dauer und Kosten
| Punkt | Richtwert |
|---|---|
| Aufmaß und Planung bis zur Einreichung | zwei bis vier Monate |
| Bearbeitung durch die Behörde | 4 bis 12 Wochen, mit Denkmalbehörde länger |
| Gebühren | je nach Land meist einige Promille bis rund ein Prozent der Baukosten |
| Planungshonorar | anteilig nach Leistungsphasen, siehe Genehmigungsplanung |
Für Wohngebäude geringer Höhe gilt in vielen Ländern das vereinfachte Genehmigungsverfahren. Die Behörde prüft dann vor allem das Planungsrecht; für die Einhaltung der übrigen Vorschriften sind Bauherr und Planer selbst verantwortlich. Die Frist beginnt erst, wenn die Unterlagen vollständig sind.
Siehe Architekt & Planung.
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