Bestandsgebäude seit 1998 · Schwerpunkt Baujahr vor 1979

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Bauantrag

Der schriftliche Antrag bei der Bauaufsichtsbehörde, ein genehmigungspflichtiges Vorhaben ausführen zu dürfen. Unterschreiben darf ihn nur, wer nach der Landesbauordnung bauvorlageberechtigt ist.

Ob ein Umbau überhaupt einen Antrag braucht, steht unter Baugenehmigung. Wenn ja, gehören in der Regel diese Unterlagen dazu:

UnterlageVon wem
Antragsformular und amtlicher LageplanBauherr, Lageplan meist vom Vermessungsbüro
Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, Bestand und PlanungArchitekt oder bauvorlageberechtigter Ingenieur
Baubeschreibung, Flächen- und RauminhaltsberechnungPlaner
StandsicherheitsnachweisTragwerksplaner
Nachweise zu Wärme-, Schall- und BrandschutzPlaner oder Fachplaner
Stellplatz- und Entwässerungsnachweisje nach Kommune

Dauer und Kosten

PunktRichtwert
Aufmaß und Planung bis zur Einreichungzwei bis vier Monate
Bearbeitung durch die Behörde4 bis 12 Wochen, mit Denkmalbehörde länger
Gebührenje nach Land meist einige Promille bis rund ein Prozent der Baukosten
Planungshonoraranteilig nach Leistungsphasen, siehe Genehmigungsplanung

Für Wohngebäude geringer Höhe gilt in vielen Ländern das vereinfachte Genehmigungsverfahren. Die Behörde prüft dann vor allem das Planungsrecht; für die Einhaltung der übrigen Vorschriften sind Bauherr und Planer selbst verantwortlich. Die Frist beginnt erst, wenn die Unterlagen vollständig sind.

Siehe Architekt & Planung.

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