Bestandsgebäude seit 1998 · Schwerpunkt Baujahr vor 1979

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Brüstung und Geländer

Die Absturzsicherung an Fenstern, Balkonen, Treppen und Galerien – als massive Brüstung oder als Geländer. Wie hoch sie sein muss, regeln die Landesbauordnungen.

SituationMindesthöhe nach Musterbauordnung
Umwehrung bei Absturzhöhe über 1 m bis 12 m0,90 m
Umwehrung bei Absturzhöhe über 12 m1,10 m
Fensterbrüstung bis 12 m Absturzhöhe0,80 m
Fensterbrüstung über 12 m Absturzhöhe0,90 m
Die Werte unterscheiden sich je Bundesland im Detail. Wo mit Kindern zu rechnen ist, dürfen Öffnungen im Geländer nicht größer als 12 cm sein, und es darf nicht leiterartig zum Beklettern einladen.

Historische Geländer im Altbau

Gründerzeitliche Treppen- und Balkongeländer sind oft niedriger als heute vorgeschrieben, manchmal nur 80 bis 85 cm. Sie genießen Bestandsschutz, solange nichts wesentlich geändert wird. Bei einem Umbau oder einer Nutzungsänderung kann eine Anpassung verlangt werden – unter Denkmalschutz meist nicht durch Austausch, sondern durch einen unauffälligen Handlauf oder Aufsatz.

Bodentiefe Fenster brauchen eine Absturzsicherung

Wer beim Fenstertausch die Brüstung entfernt und ein bodentiefes Fenster einsetzt, muss eine Absturzsicherung vorsehen – etwa ein Geländer vor dem Fenster oder eine feste, absturzsichernde Verglasung im unteren Bereich.

Siehe Balkon, Fensterbank und Fenster & Außentüren.

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