Bestandsgebäude seit 1998 · Schwerpunkt Baujahr vor 1979

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Denkmalschutz

Der rechtliche Schutz von Gebäuden, die aus geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Gründen erhalten werden sollen. Er ist Ländersache und bringt Pflichten – aber auch handfeste Vorteile.

Für ein Baudenkmal ist fast jede Veränderung erlaubnispflichtig, auch die Instandsetzung: Fenster, Farbe, Putz, Dach, Innenausbau, sofern er Schutzgut ist. Die Erlaubnis erteilt die untere Denkmalschutzbehörde. Ob ein Haus geschützt ist, steht in der Denkmalliste des Landes; auch Gebäude in einem geschützten Ensemble können betroffen sein.

Was Eigentümer davon haben

VorteilUmfang
Abschreibung bei Vermietung, § 7i EStGSanierungskosten 8 Jahre lang mit je 9 %, danach 4 Jahre mit je 7 %
Abzug bei Selbstnutzung, § 10f EStG10 Jahre lang je 9 % wie Sonderausgaben
GebäudeenergiegesetzAusnahmen von Anforderungen, wenn Substanz oder Erscheinungsbild beeinträchtigt würden; kein Energieausweis nötig
Förderungeigene Effizienzhaus-Stufe Denkmal bei der KfW, zusätzlich Landesmittel
Voraussetzung für die Steuervorteile ist eine Bescheinigung der Denkmalbehörde – und die gibt es nur für Maßnahmen, die vor Beginn abgestimmt wurden.

Erst die Behörde, dann der Betrieb

Wer ohne Erlaubnis Fenster tauscht oder die Fassade verändert, riskiert Rückbau, Bußgeld und den Verlust der Steuervorteile. Ein Termin mit der Denkmalbehörde vor der Planung kostet nichts und klärt, was geht – oft mehr, als Eigentümer erwarten.

Siehe Kastenfenster, Innendämmung, Baugesetzbuch und Architekt & Planung.

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Drei Angebote von Betrieben, die Bestandsgebäude kennen

Wir fragen nach Baujahr, Bauteil und Zustand — nicht nur nach der Postleitzahl. Das ist der Unterschied zwischen einem Kontakt und einem verwertbaren Angebot.

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