Der rechtliche Schutz von Gebäuden, die aus geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Gründen erhalten werden sollen. Er ist Ländersache und bringt Pflichten – aber auch handfeste Vorteile.
Für ein Baudenkmal ist fast jede Veränderung erlaubnispflichtig, auch die Instandsetzung: Fenster, Farbe, Putz, Dach, Innenausbau, sofern er Schutzgut ist. Die Erlaubnis erteilt die untere Denkmalschutzbehörde. Ob ein Haus geschützt ist, steht in der Denkmalliste des Landes; auch Gebäude in einem geschützten Ensemble können betroffen sein.
Was Eigentümer davon haben
| Vorteil | Umfang |
|---|---|
| Abschreibung bei Vermietung, § 7i EStG | Sanierungskosten 8 Jahre lang mit je 9 %, danach 4 Jahre mit je 7 % |
| Abzug bei Selbstnutzung, § 10f EStG | 10 Jahre lang je 9 % wie Sonderausgaben |
| Gebäudeenergiegesetz | Ausnahmen von Anforderungen, wenn Substanz oder Erscheinungsbild beeinträchtigt würden; kein Energieausweis nötig |
| Förderung | eigene Effizienzhaus-Stufe Denkmal bei der KfW, zusätzlich Landesmittel |
Erst die Behörde, dann der Betrieb
Wer ohne Erlaubnis Fenster tauscht oder die Fassade verändert, riskiert Rückbau, Bußgeld und den Verlust der Steuervorteile. Ein Termin mit der Denkmalbehörde vor der Planung kostet nichts und klärt, was geht – oft mehr, als Eigentümer erwarten.
Siehe Kastenfenster, Innendämmung, Baugesetzbuch und Architekt & Planung.
Angebotsservice
Drei Angebote von Betrieben, die Bestandsgebäude kennen
Wir fragen nach Baujahr, Bauteil und Zustand — nicht nur nach der Postleitzahl. Das ist der Unterschied zwischen einem Kontakt und einem verwertbaren Angebot.