Bestandsgebäude seit 1998 · Schwerpunkt Baujahr vor 1979

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Faserzementplatten

Platten aus Zement, verstärkt mit Fasern. Bis 1993 enthielten sie in Deutschland in aller Regel Asbest, heute Kunststoff- oder Zellulosefasern. Verbaut als Dach- und Fassadenplatten, Wellplatten, Fensterbänke und Blumenkästen; umgangssprachlich oft nach einem Hersteller Eternit genannt.

Asbestzement ist festgebunden: Solange die Platten intakt sind und nicht bearbeitet werden, geben sie kaum Fasern ab. Das ändert sich bei Bruch, beim Bohren und Schneiden und mit fortschreitender Verwitterung der Oberfläche. Ob eine Platte asbesthaltig ist, lässt sich nicht am Aussehen erkennen; Aufdrucke auf der Rückseite helfen manchmal, sicher ist nur die Laboranalyse.

Was an Asbestzementdächern verboten ist

Unbeschichtete Dächer und Wandverkleidungen aus Asbestzement dürfen nicht überdeckt, überbaut, beschichtet oder gereinigt werden – auch nicht mit dem Hochdruckreiniger. Dazu zählt die Aufständerung: Eine Photovoltaikanlage auf einem Asbestzementdach ist nicht zulässig. Wer Solar will, muss das Dach vorher sanieren lassen.

RückbauRichtwert
Dachplatten zerstörungsfrei abnehmen, verpacken, entsorgen30–70 € je m²
Fassadenplatten40–90 € je m²
Gerüstzusätzlich
Nur durch Betriebe mit Sachkunde nach TRGS 519. Die Platten werden befeuchtet, nicht gebrochen und staubdicht verpackt.

Siehe Asbest, TRGS 519 und Schadstoffsanierung.

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