Bestandsgebäude seit 1998 · Schwerpunkt Baujahr vor 1979

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Schadstoffsanierung im Altbau

Asbest, alte Mineralwolle, Teerkleber und Holzschutzmittel – was vor 1993 verbaut wurde, bestimmt heute, wie und von wem gearbeitet werden darf.

Preisspanne
30–120 €/m²
Vorlauf
2–4 Wochen für Analyse und Anzeige
Förderung
als Umfeldmaßnahme
Stand
09/2026

Was der Betrieb übernimmt

  • Probenahme und Laboranalyse, auf Wunsch ein vollständiges Gebäudeschadstoffkataster
  • Anzeige bei der Aufsichtsbehörde und Arbeitsplan nach TRGS 519
  • Abnahme asbesthaltiger Faserzementplatten an Dach und Fassade
  • Entfernen von Vinyl-Asbest-Platten, schwarzem Kleber und asbesthaltiger Spachtelmasse
  • Ausbau von Nachtspeicheröfen, Rohrisolierungen und Brandschutzverkleidungen
  • Alte Mineralwolle, teerhaltige Parkettkleber, PCB-Fugenmassen und mit PCP oder Lindan behandelte Dächstuhlhölzer
  • Schwarz-Weiß-Anlage, Unterdruckhaltung, Freimessung und Entsorgungsnachweis

Warum das jedes Haus vor 1993 betrifft

Asbest durfte in Deutschland bis Ende Oktober 1993 verbaut werden. In der Praxis heißt das: Nahezu jedes Gebäude aus unserem Themenbereich enthält irgendwo asbesthaltiges Material – und fast nie dort, wo Laien es vermuten. Die Faserzementplatte am Giebel ist der offensichtliche Fall. Der häufigere ist der schwarze Kleber unter dem Linoleum, die Spachtelmasse hinter der Fliese oder der Fliesenkleber selbst.

Seit der Neufassung der Gefahrstoffverordnung gilt für Gebäude, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, eine Erkundungspflicht: Bevor an der Bausubstanz gearbeitet wird, muss geklärt sein, ob Asbest vorhanden ist, und der Auftraggeber muss dem ausführenden Betrieb weitergeben, was er weiß. Die TRGS 519 wurde 2024 überarbeitet; die Akzeptanzkonzentration liegt bei 10.000 Fasern je Kubikmeter Atemluft, und eine weitere Fassung wird für das zweite Halbjahr 2026 erwartet.

Das ist der Grund, warum die Reihenfolge stimmen muss

Ein Fassadendämmer, der auf asbesthaltige Faserzementplatten stößt, muss die Arbeit einstellen – mitten im Gerüst, mit laufender Baustelle. Die Klärung gehört deshalb vor die Ausschreibung, nicht in die Ausführung. Eine Probe kostet unter 200 Euro; ein Baustopp kostet ein Vielfaches.

Wo es im Altbau typischerweise steckt

BauteilZeitraumStoff
Faserzementplatten an Dach, Fassade, Balkonbrüstung1930er bis 1993Asbest, festgebunden
Vinyl-Asbest-Platten und schwarzer Bitumenkleber unter Bodenbelägen1950er bis 1980erAsbest, festgebunden
Fliesenkleber und Spachtelmassen1960er bis 1990Asbest, festgebunden
Spritzasbest und Leichtbauplatten an Stützen und Decken1960er bis 1979Asbest, schwachgebunden
Nachtspeicheröfen1960er bis 1977Asbest
Mineralwolle in Dach und Deckevor 1996KMF, alte Faserart
Parkettkleber, schwarz und zähbis in die 1970erPAK, teerhaltig
Dauerelastische Fugen, Deckenplatten, Anstriche1955 bis 1975PCB
Gestrichene Dachstuhlhölzer, oft grünlichbis 1989PCP und Lindan
Sicher unterscheiden lässt sich das nicht am Aussehen. Erst die Laboranalyse sagt es.

Wie eine Sanierung abläuft

Der Ablauf ist in der TRGS 519 festgelegt und lässt dem Betrieb wenig Spielraum. Genau das ist für Sie die Absicherung: Am Ende steht eine Dokumentation, die belegt, dass sauber gearbeitet wurde.

SchrittWas passiert
1. ErkundungProbenahme durch Fachpersonal, Analyse im Labor. Erst danach steht fest, ob und woraus saniert werden muss.
2. Sanierungsplan und AnzeigeDer Betrieb erstellt einen Arbeitsplan und unterrichtet die Aufsichtsbehörde – in der Regel sieben Tage vor Beginn.
3. Baustelle einrichtenBei schwachgebundenem Material: staubdichte Abschottung, Unterdruckhaltung mit Absaugung, Personenschleuse und Schwarz-Weiß-Anlage.
4. AusbauBevorzugt mit emissionsarmen Verfahren: zerstörungsarm abnehmen statt brechen, absaugen statt kehren, benetzen statt trocken arbeiten.
5. FeinreinigungAlle Flächen im Arbeitsbereich werden abgesaugt und feucht gereinigt.
6. FreimessungEine Messung der Raumluft belegt, dass der Bereich wieder freigegeben werden kann.
7. EntsorgungStaubdicht verpackt als gefährlicher Abfall, mit Begleitschein und Entsorgungsnachweis.

Die Unterlagen, die Sie danach behalten

Sie klingen nach Bürokratie und sind bares Geld wert – spätestens, wenn das Haus verkauft wird oder ein weiterer Betrieb im selben Bereich arbeiten soll.

  • Das Laborergebnis der Probenahme, mit Angabe des Bauteils und der Entnahmestelle
  • Das Freimessprotokoll nach Abschluss der Arbeiten
  • Den Entsorgungsnachweis mit Abfallschlüssel und Menge
  • Fotos vom Zustand vor und nach dem Rückbau
  • Bei Teilsanierung: eine Karte, welche Bauteile noch belastet sind

Warum das den Verkauf betrifft

Wer eine Immobilie verkauft, muss bekannte Schäden und Belastungen offenlegen. Wissen Sie von Asbest und sagen nichts, ist das arglistiges Verschweigen – und dafür haftet man auch dann, wenn der Kaufvertrag die Gewährleistung ausschließt. Umgekehrt ist eine dokumentierte Sanierung ein Argument im Preis: Sie nimmt dem Käufer genau das Risiko ab, das ihn sonst zum Abschlag bewegt.

Was den Preis bestimmt

KostentreiberEinordnung
Untersuchung80–200 € je Probe im Labor. Ein Schadstoffkataster für ein Einfamilienhaus liegt bei 800–2.500 €.
BindungsartFestgebundenes Material wie Faserzement lässt sich zerstörungsarm abnehmen. Schwachgebundenes – Spritzasbest, Leichtbauplatten – verlangt Vollschutz und kostet ein Vielfaches.
Dachplatten abnehmen30–70 €/m² einschließlich Verpackung und Entsorgung, Gerüst separat.
Bodenbelag mit schwarzem Kleber40–120 €/m². Der Kleber, nicht der Belag, ist der teure Teil.
SchwarzbereichStaubdichte Abschottung mit Schleuse, Unterdruckhaltung und Freimessung: 3.000–8.000 € je Bauabschnitt.
EntsorgungAsbestabfall ist gefährlicher Abfall mit Nachweisverfahren, 200–450 € je Tonne zuzüglich Transport.

Eine eigene Förderung für Schadstoffsanierung gibt es nicht. Wohl aber wird sie als Umfeldmaßnahme mitgefördert, wenn sie für eine geförderte energetische Maßnahme notwendig ist – etwa das Abnehmen asbesthaltiger Fassadenplatten vor einer neuen Dämmung. Wie das eingeordnet wird, steht unter Förderung der Gebäudehülle; entscheiden muss es die energieberatende Person, die den Antrag begleitet.

Häufige Fragen

Muss ich Asbest entfernen lassen, wenn ich davon weiß?

Eine allgemeine Sanierungspflicht gibt es für festgebundenes, unbeschädigtes Material nicht – eine intakte Eternitplatte darf liegen bleiben. Anders bei schwachgebundenen Produkten wie Spritzasbest: Dafür sehen die Asbestrichtlinien der Länder eine Dringlichkeitsbewertung und je nach Ergebnis eine Sanierung vor. Und die Pflicht entsteht in jedem Fall, sobald an dem Bauteil gearbeitet wird.

Darf ich die Platten selbst abnehmen?

Das Arbeitsschutzrecht bindet Arbeitgeber und Beschäftigte, nicht Sie am eigenen Haus. Sobald Sie jemanden beauftragen – auch einen Bekannten gegen Bezahlung – greift es. Wir raten unabhängig davon ab: Der Bruch einer einzigen Platte setzt Fasern frei, die sich nicht mehr einsammeln lassen, und die Entsorgung verlangt ohnehin den Nachweisweg für gefährlichen Abfall.

Woran erkenne ich asbesthaltiges Material?

Nicht am Aussehen und nicht am Baujahr allein. Es hilft, das Bauteil und seinen Einbauzeitraum einzugrenzen – entschieden wird es im Labor. Nehmen Sie keine Probe selbst; genau dabei entstehen die Fasern.

Welchen Nachweis muss der Betrieb haben?

Sachkunde nach TRGS 519 und, für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, die behördliche Zulassung nach der Gefahrstoffverordnung. Lassen Sie sich beides zeigen. Am Ende der Arbeiten gehören Freimessprotokoll und Entsorgungsnachweis zu Ihren Unterlagen – spätestens beim Verkauf werden sie verlangt.

Begriffe aus dem Baulexikon

TRGS 519 · Künstliche Mineralfasern · PAK · PCB · Xylamon

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