Eine veraltete Schutzmaßnahme in Elektroinstallationen, bei der Schutzleiter und Neutralleiter auf einer gemeinsamen Ader geführt werden. Im Altbau bis in die 1970er-Jahre verbreitet.
Erkennbar ist sie an zweiadrigen Leitungen, bei denen in der Schutzkontaktsteckdose der Schutzkontakt mit dem Neutralleiter verbunden ist. Solange alles hält, funktioniert das. Die Gefahr liegt im Fehlerfall: Löst sich die gemeinsame Ader an einer Klemme oder bricht sie, liegt am Metallgehäuse eines angeschlossenen Geräts die volle Netzspannung – und keine Sicherung löst aus.
Kein Bestandsschutz nach dem Umbau
Seit 1973 ist die klassische Nullung bei neuen Anlagen unzulässig. Bestehende Anlagen dürfen bleiben, solange nichts wesentlich geändert wird – mit dem ersten Umbau entfällt der Schutz. Und: Ein Fehlerstromschutzschalter lässt sich an einer genullten Anlage nicht einfach nachrüsten, weil er getrennte Neutral- und Schutzleiter voraussetzt. Dafür müssen die Leitungen erneuert werden.
Siehe Elektroinstallation und Zählerschrank.
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Drei Angebote von Betrieben, die Bestandsgebäude kennen
Wir fragen nach Baujahr, Bauteil und Zustand — nicht nur nach der Postleitzahl. Das ist der Unterschied zwischen einem Kontakt und einem verwertbaren Angebot.