Eine Trinkwasserleitung aus Blei. Vor allem in Nord- und Ostdeutschland wurde sie bis in die 1970er-Jahre verbaut und kann noch im Keller, im Steigstrang oder in der Wohnung liegen. Blei geht ins Trinkwasser über und schadet der Gesundheit.
| Merkmal | Bleirohr |
|---|---|
| Farbe | matt grau, frisch angekratzt silbrig glänzend |
| Härte | weich, lässt sich mit einem Schlüssel einkerben |
| Klang | dumpf beim Klopfen, nicht hell |
| Verbindungen | keine Gewinde, sondern verdickte Lötwülste |
| Verlauf | oft leicht gewellt, gebogen statt mit Winkelstücken |
Die Pflicht zum Austausch
Die Trinkwasserverordnung von 2023 verlangt, dass Bleileitungen entfernt oder stillgelegt werden. Die Frist dafür ist am 12. Januar 2026 abgelaufen; seitdem sind verbliebene Bleirohre ein Verstoß, dem das Gesundheitsamt nachgehen kann. Vermieter müssen ihre Mieter zudem informieren, wenn ihnen Bleileitungen bekannt sind. Der Grenzwert für Blei im Trinkwasser liegt bei 0,010 mg/l und wird in den kommenden Jahren weiter gesenkt.
Wer besonders gefährdet ist
Blei reichert sich im Körper an und schädigt vor allem das Nervensystem. Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder sind besonders empfindlich. Solange eine Bleileitung nicht getauscht ist, sollte das Wasser nicht zum Trinken und nicht für Babynahrung verwendet werden. Ablaufenlassen senkt die Belastung, beseitigt sie aber nicht.
Gewissheit gibt eine Wasserprobe, die ein akkreditiertes Labor untersucht. Getauscht wird gegen Edelstahl, Kupfer oder Mehrschichtverbundrohr, passend zur örtlichen Wasserqualität; die Anschlussleitung bis zum Wasserzähler ist Sache des Versorgers. Siehe Steigleitung und Schadstoffsanierung.
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