Beitrag aus 2011. Technik, Preise und Förderung haben sich seither geändert. Den aktuellen Stand finden Sie unter Fenster & Außentüren.
Im Zuge nachträglicher Dämm-Maßnahmen darf auch die Möglichkeit der Erneuerung der Fenster nicht außer Acht gelassen werden. Doch auch wenn die Fenster bereits ein bestimmtes Alter überschritten haben, muss dies nicht unbedingt bedeuten, dass die Fenster vollständig ausgetauscht werden müssen. Bei gut erhaltenem und sorgfältig isoliertem Rahmen kann es auch ausreichend sein, die alte Verglasung durch eine spezielle Wärmeschutzverglasung auszutauschen.
Lippendichtungen, genau eingestellte Beschläge, die einen richtigen, dichten Verschluss gewährleisten, und eine absehbare Beständigkeit der Fensterrahmen über 10 bis 15 Jahre muss gewährleistet werden können. Und auch ein entsprechendes Rahmenmaß sollte vorhanden sein, um die etwas stärkere Wärmeschutzverglasung einbauen zu können (andernfalls kann auf Metallprofile zurückgegriffen werden, diese dienen als Ersatz für die Glasleisten). Und auch zwischen Fensterrahmen und Wand- oder Dachfläche beziehungsweise Isolierplatten und Folien oder Innenputz sollten keine Fugen bestehen – ein absolut luftdichter Verschluss muss garantiert sein, um die Fensterrahmen erhalten zu können.
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Bei der Entscheidung für den Austausch der Fensterverglasungen ist der Wärmedurchgangskoeffizient, der so genannte U-Wert, entscheidend. Dieser sollte zwischen 0,9 und 1,3 liegen. Die Wärmeschutzverglasung, die gemäß der Energieeinsparverordnung empfohlen wird, ist ausgestattet mit zwei, neuerdings auch drei, planparallel liegenden Flachglasscheiben, die eine besonders gute Wärmedämmung erzielen. Diese weisen bei zweifacher Wärmeschutzverglasung einen Wert von etwa 1,1 W(m²K), bei der neuen dreifachen Wärmeschutzverglasung sogar 0,9 W(m²K) auf.