Die Absturzsicherung an Fenstern, Balkonen, Treppen und Galerien – als massive Brüstung oder als Geländer. Wie hoch sie sein muss, regeln die Landesbauordnungen.
| Situation | Mindesthöhe nach Musterbauordnung |
|---|---|
| Umwehrung bei Absturzhöhe über 1 m bis 12 m | 0,90 m |
| Umwehrung bei Absturzhöhe über 12 m | 1,10 m |
| Fensterbrüstung bis 12 m Absturzhöhe | 0,80 m |
| Fensterbrüstung über 12 m Absturzhöhe | 0,90 m |
Historische Geländer im Altbau
Gründerzeitliche Treppen- und Balkongeländer sind oft niedriger als heute vorgeschrieben, manchmal nur 80 bis 85 cm. Sie genießen Bestandsschutz, solange nichts wesentlich geändert wird. Bei einem Umbau oder einer Nutzungsänderung kann eine Anpassung verlangt werden – unter Denkmalschutz meist nicht durch Austausch, sondern durch einen unauffälligen Handlauf oder Aufsatz.
Bodentiefe Fenster brauchen eine Absturzsicherung
Wer beim Fenstertausch die Brüstung entfernt und ein bodentiefes Fenster einsetzt, muss eine Absturzsicherung vorsehen – etwa ein Geländer vor dem Fenster oder eine feste, absturzsichernde Verglasung im unteren Bereich.
Siehe Balkon, Fensterbank und Fenster & Außentüren.
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Wir fragen nach Baujahr, Bauteil und Zustand — nicht nur nach der Postleitzahl. Das ist der Unterschied zwischen einem Kontakt und einem verwertbaren Angebot.