Handelsname eines in Deutschland weit verbreiteten Holzschutzmittels, im Sprachgebrauch oft stellvertretend für die ganze Produktgruppe. Bis in die 1980er-Jahre enthielten solche Mittel häufig Pentachlorphenol (PCP) und Lindan – Stoffe, die heute verboten sind und aus behandeltem Holz bis heute ausgasen können.
PCP ist in Deutschland seit 1989 verboten. Behandelt wurde damals großflächig und oft in Eigenleistung: Dachstühle, Holzverkleidungen an Decken und Wänden, Fachwerk, Dielen. In warmen Dachräumen gasen die Wirkstoffe stärker aus als in kühlen.
| Hinweis | Aussagekraft |
|---|---|
| Chemischer Geruch in warmen Dachräumen | Anlass für eine Messung, kein Beweis |
| Alte Rechnungen, Dosen oder Etiketten | sehr aufschlussreich |
| Holzbauteile aus den 1960er- bis 1980er-Jahren | erhöhte Wahrscheinlichkeit |
| Holzprobe oder Raumluftmessung im Labor | die einzige sichere Aussage |
Weil die Wirkstoffe überwiegend in den äußeren Millimetern sitzen, lässt sich belastetes Holz oft durch Abhobeln sanieren. Wo das nicht geht, wird es mit einer sperrenden Beschichtung und einer luftdichten Verkleidung vom Raum getrennt, im Extremfall ausgebaut. Die Arbeiten gehören in die Hand eines Fachbetriebs, der Abfall ist gefährlicher Abfall. Siehe Schadstoffsanierung, Chemischer Holzschutz und Gemeiner Nagekäfer.
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