Bestandsgebäude seit 1998 · Schwerpunkt Baujahr vor 1979

Für Handwerksbetriebe →

Förderung Gebäudehülle & Anlagentechnik

Dämmung von Dach, Wand, Geschossdecke, Fenstertausch, Lüftung und Heizungsoptimierung.

Förderstelle
BAFA / BEG EM
Fördersatz
15–20 %
Höchstbetrag
30.000 € je Wohneinheit
Stand
09/2026

Die Bausteine im Einzelnen

BausteinRegelung
Grundförderung15 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten der Einzelmaßnahme.
iSFP-BonusZusätzliche 5 %, wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen wurde — also 20 % statt 15 %.
Förderfähige Höchstkosten30.000 € je Wohneinheit und Kalenderjahr, mit iSFP 60.000 €.
Technische MindestanforderungenFür jedes Bauteil gilt ein maximaler U-Wert; beim Dach etwa 0,14 W/m²K, bei der Außenwand 0,20 W/m²K, bei Fenstern 0,95 W/m²K.
Energie-Effizienz-ExperteFür Einzelmaßnahmen an der Hülle verpflichtend einzubinden — Kosten der Fachplanung und Baubegleitung sind zu 50 % förderfähig.

Der Antragsweg

SchrittWas zu tun ist
1Energie-Effizienz-Experten aus der Expertenliste des Bundes beauftragen
2Antrag beim BAFA stellen, bevor ein Vertrag geschlossen wird
3Maßnahme umsetzen und fachlich begleiten lassen
4Technischen Projektnachweis und Rechnungen einreichen
5Auszahlung des Zuschusses

Worauf es ankommt

Der häufigste Fehler ist die Reihenfolge: Wer den Handwerkervertrag vor dem Antrag unterschreibt, verliert den Anspruch. Ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung ist der übliche Weg, das Risiko zu vermeiden.

Angaben ohne Gewähr. Verbindlich sind allein die Richtlinien von BAFA und KfW in ihrer jeweils geltenden Fassung; dieser Text ersetzt keine Energieberatung.

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Drei Angebote von Betrieben, die Bestandsgebäude kennen

Wir fragen nach Baujahr, Bauteil und Zustand — nicht nur nach der Postleitzahl. Das ist der Unterschied zwischen einem Kontakt und einem verwertbaren Angebot.

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