Die Gebäudeberatung, die den Bonus auf alle folgenden Maßnahmen freischaltet.
- Förderstelle
- BAFA EBW
- Fördersatz
- 50 %
- Höchstbetrag
- 1.700 € Zuschuss (EFH)
- Stand
- 09/2026
Die Bausteine im Einzelnen
| Baustein | Regelung |
|---|---|
| Was es ist | Eine Vor-Ort-Analyse durch eine zugelassene energieberatende Person mit Aufnahme aller Bauteile, Berechnung des Ist-Zustands und einer Maßnahmenreihenfolge über mehrere Jahre. |
| Förderung | 50 % der Beratungskosten, maximal 1.700 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 5.000 € bei größeren Gebäuden. |
| Der eigentliche Wert | Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten auf jede spätere Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle und die Anhebung der Höchstkostengrenze von 30.000 auf 60.000 € je Wohneinheit. |
| Gültigkeit | Der Fahrplan bleibt 15 Jahre lang Grundlage für den Bonus. |
Der Antragsweg
| Schritt | Was zu tun ist |
|---|---|
| 1 | Energieberater aus der Expertenliste des Bundes auswählen |
| 2 | Vor-Ort-Termin und Bestandsaufnahme |
| 3 | Fahrplan mit Maßnahmenpaketen und Zeitachse erhalten |
| 4 | Umsetzung in eigener Reihenfolge und eigenem Tempo |
Worauf es ankommt
Für Eigentümer, die mehr als eine Maßnahme planen, rechnet sich der Sanierungsfahrplan praktisch immer allein über den Bonus — unabhängig vom fachlichen Nutzen der Beratung.
Angaben ohne Gewähr. Verbindlich sind allein die Richtlinien von BAFA und KfW in ihrer jeweils geltenden Fassung; dieser Text ersetzt keine Energieberatung.
Angebotsservice
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Wir fragen nach Baujahr, Bauteil und Zustand — nicht nur nach der Postleitzahl. Das ist der Unterschied zwischen einem Kontakt und einem verwertbaren Angebot.