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Solarpflicht

Die gesetzliche Pflicht, auf geeigneten Dachflächen eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage zu installieren. Es gibt sie nicht bundesweit, sondern in Landesgesetzen – mit unterschiedlichen Regeln.

Die meisten Regelungen betreffen Neubauten und Nichtwohngebäude wie Gewerbehallen und Parkplätze. Für bestehende Wohnhäuser greift eine Solarpflicht in einigen Ländern, wenn das Dach grundlegend saniert wird – also nicht beim Austausch einzelner Ziegel, sondern bei der Erneuerung der Dachhaut. Beispiele sind Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg; weitere Länder haben ähnliche Regeln beschlossen.

Übliche AusnahmenBeispiel
technisch ungeeignetNordausrichtung, starke Verschattung, zu kleine Fläche
wirtschaftlich unzumutbarKosten stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen
öffentlich-rechtliche GründeDenkmalschutz, Gestaltungssatzung
Ersatzerfüllungje nach Land Solarthermie statt Photovoltaik oder Anlagen an der Fassade

Was das für die Dachsanierung heißt

Wer ohnehin neu eindeckt, plant die Solaranlage am besten von Anfang an mit: Unterkonstruktion, Kabelwege zum Zählerschrank, Statik und Abstände zu Brandwänden. Dachhaken, die später durch eine neue Eindeckung gesetzt werden, sind eine klassische Leckstelle. Ob die Pflicht greift, klären Dachdecker oder Bauamt vor der Beauftragung.

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Die Landesregeln wurden in den letzten Jahren mehrfach geändert, und auch auf EU-Ebene sind Solarpflichten für Gebäude beschlossen. Maßgeblich ist das Gesetz Ihres Landes zum Zeitpunkt der Sanierung. Siehe Erneuerbare Energien im Altbau und Denkmalschutz.

Siehe Dachhaut und Dachsanierung.

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