Die gesetzliche Pflicht, auf geeigneten Dachflächen eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage zu installieren. Es gibt sie nicht bundesweit, sondern in Landesgesetzen – mit unterschiedlichen Regeln.
Die meisten Regelungen betreffen Neubauten und Nichtwohngebäude wie Gewerbehallen und Parkplätze. Für bestehende Wohnhäuser greift eine Solarpflicht in einigen Ländern, wenn das Dach grundlegend saniert wird – also nicht beim Austausch einzelner Ziegel, sondern bei der Erneuerung der Dachhaut. Beispiele sind Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg; weitere Länder haben ähnliche Regeln beschlossen.
| Übliche Ausnahmen | Beispiel |
|---|---|
| technisch ungeeignet | Nordausrichtung, starke Verschattung, zu kleine Fläche |
| wirtschaftlich unzumutbar | Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen |
| öffentlich-rechtliche Gründe | Denkmalschutz, Gestaltungssatzung |
| Ersatzerfüllung | je nach Land Solarthermie statt Photovoltaik oder Anlagen an der Fassade |
Was das für die Dachsanierung heißt
Wer ohnehin neu eindeckt, plant die Solaranlage am besten von Anfang an mit: Unterkonstruktion, Kabelwege zum Zählerschrank, Statik und Abstände zu Brandwänden. Dachhaken, die später durch eine neue Eindeckung gesetzt werden, sind eine klassische Leckstelle. Ob die Pflicht greift, klären Dachdecker oder Bauamt vor der Beauftragung.
Stand prüfen
Die Landesregeln wurden in den letzten Jahren mehrfach geändert, und auch auf EU-Ebene sind Solarpflichten für Gebäude beschlossen. Maßgeblich ist das Gesetz Ihres Landes zum Zeitpunkt der Sanierung. Siehe Erneuerbare Energien im Altbau und Denkmalschutz.
Siehe Dachhaut und Dachsanierung.
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Wir fragen nach Baujahr, Bauteil und Zustand — nicht nur nach der Postleitzahl. Das ist der Unterschied zwischen einem Kontakt und einem verwertbaren Angebot.